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OLG Frankfurt, 19.08.2016 - 19 U 32/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 19.05.2005 - III ZR 322/04
Formularmäßiger Ausschluss von Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2016 - 19 U 32/15
Subjektiv muss der Makler dabei vorsätzlich oder mit dem Vorsatz nahekommender Leichtfertigkeit den Interessen des Auftraggebers in so schwerwiegender Weise zuwider gehandelt haben, dass er eines Lohnes unwürdig erscheint (BGH NJW-RR 05, 1423). - BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 26/82
Stillschweigende Annahme einer Maklerangebotes durch Entgegennahme und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2016 - 19 U 32/15
Zwar ist der Berufung zuzugeben, dass grundsätzlich nicht in jedem Sichgefallen-lassen von Maklerdiensten eine konkludente Annahme liegt (BGH NJW 84, 232).